Wie das klassische Konditionensystem online Vermarktungskanäle einbinden kann
Hersteller tendieren oftmals noch dazu neue online Kanäle gegenüber dem stationären Handel zu unterschätzen. Dies wirkt sich auch im Konditionensystem aus, in dem – im besten Fall – sehr konkrete Gegenleistungen für den stationären Handel definiert sind, aber für online Vermarktungsaktivitäten oft (noch) kein Platz ist.
Insbesondere neue online Vermarktungsoptionen erfordern aber dringend eine Anpassung des Konditionensystems. Auch neue online Vermarktungsleistungen müssen im Konditionensystem konkret beschrieben und verankert werden. Auch hier gibt es besondere Leistungen, die eine besondere Förderung verdienen. Um diese Bewertung vornehmen zu können, welche neue Vermarktungsoption für das spezielle Produktportfolio des Herstellers den größten Erfolg verspricht, muss unter Umständen spezielle Online Kompetenz im Vertrieb beim Hersteller aufgebaut werden.
Auch von kartellrechtlicher Seite besteht hier Gefahr: Hersteller dürfen im Konditionensystem online Kanäle nicht prinzipiell schlechter stellen als den stationären Kanal.
Dies bedeutet, dass eine Ergänzung der klassischen stationären Leistungen um äquivalente Online Leistungen im Konditionensystem erfolgen muss. Hier einige Beispiele für sogenannte Online Äquivalente:
Online Äquivalente im Konditionensystem
Fazit
Für den Online Kanal gelten die gleichen Anforderungen wie für den stationären Handel. Aber anstatt ihn zu unterschätzen oder gar zu bekämpfen, sollten auch für den Online Handel konkrete Gegenleistungen definiert werden.